DUStel starter
Die Rufnummernmitnahme (Import) einer oder mehrerer Ihrer Rufnummern zur dus.net ist kostenlos. Ebenso ist die Mitnahme Ihrer bei uns liegenden Rufnummer(n) zu einem anderen Anbieter (Export) kostenlos.
Ab dem 01.07.2023 fällt jedoch beim DUStel starter für bis zu zehn portierte Rufnummern eine jährliche Verwaltungspauschale von maximal EUR 5,00 (inkl. USt.) an. Dieser Betrag gilt für bis zu 10 Rufnummern.
Beispiel:
– es wird eine Rufnummer zur dus.net portiert = EUR 5,00/pro Jahr
– es werden 5 Rufnummern zur dus.net portiert = EUR 5,00/pro Jahr (für alle)
!!! Für Bestandskunden, also für bestehende Tarife die vor dem 01.07.2023 angelegt wurden, gilt die Verwaltungspauschale nicht !!!
DUStel business flex
Die Rufnummernmitnahme (Import) einer oder mehrerer Ihrer Rufnummern und auch von Rufnummernblöcken zur dus.net ist kostenlos. Der Tarif sollte bei der Bestellung in Bezug auf die Rufnummern immer so groß gewählt werden, dass es mit der Menge der importierten Rufnummern passt. Beispiel: Sie möchten einen 30er Rufnummernblock (mit oder ohne Abfragestelle) in den DUStel business flex importieren, dann wählen Sie bei der Tarifbestellung unter Rufnummern mindestens einen 30er Block aus. Wählen Sie stattdessen einen 100er Block, können Sie neben Ihrem importierten 30er Block noch 70 weitere neue Rufnummern (auch als Block) bestellen oder weitere Rufnummern/Blöcke importieren.
DUStel complete
Beim DUStel complete fallen für bis zu 10 Rufnummern weder Portierungskosten, noch Verwaltungspauschalen an. Hier ist mit dem monatlichen Grundentgelt bereits alles abgegolten.
Allgemeine Informationen
Auch nach der Portierung muss der Ortsnetzbezug weiterhin bestehen. Eine Mitnahme von Rufnummern aus einem Ortsnetz bei gleichzeitigem Wohn- oder Firmensitzwechsel in ein anderes Ortsnetz ist nicht erlaubt.
Den Anbieterwechseltermin legt immer der abgebende Anbieter fest und geht meist einher mit dem Ende der Vertragslaufzeit. Während der Vertragslaufzeit werden Rufnummern vom abgebenden Anbieter nicht vorzeitig freigegeben. Ausnahmen gibt es wenn überhaupt lediglich bei reinen VoIP-Providern oder wenn Sie mit dem alten Anbieter eine Sonderregelung getroffen haben.
Das Herauslösen einzelner Rufnummern aus einem Vertrag ist meist nur bei reinen VoIP-Anbietern möglich. Anbieter wie z.B. die Telekom oder Vodafone erlauben dieses nicht. Diese Anbieter geben die Rufnummern nur im Gesamten oder einzelne beim gleichzeitigen Wegfall der restlichen und ausschließlich in Verbindung mit einer Anschlusskündigung ab. Für alle gilt, auch für uns, aus Anlagenanschlüssen bzw. Rufnummernblöcken lassen sich natürlich nicht einzelne Rufnummern herauslösen.